Koalitionsvertrag verabschiedet – ein grauer Tag für M-V

Der gestern unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ist ein Sammelsurium aus altbekannten Versprechen und vagen Formulierungen. Die darin festgeschriebenen Vorhaben zeugen von wenig Tatendrang. SPD und CDU werden die nächsten fünf Jahre lediglich damit beschäftigt sein zu „beobachten“, zu „unterstützen“ sowie „Möglichkeiten zu suchen“.

Anstatt auf Landesebene zum Beispiel dringend notwendige Maßnahmen zur Integration von Langzeitarbeitslosen einzuleiten, wie zum Beispiel die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Land, verweisen die Koalitionspartner hilflos auf den Bund, anstatt sich selbst in die Verantwortung zu nehmen.

Die Gebührenfreiheit für das Erststudium ist gut und wichtig. Das begrüßen wir. Allerdings stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Gebührenfreiheit für ein Zweitstudium, ein Aufbaustudium und dergleichen mehr. Wer ein Zweitstudium absolvieren muss oder möchte, soll auch dies gebührenfrei tun können. Niemand soll schließlich für ein Weiterlernen und Weiterqualifizieren bestraft werden. Schließlich kommen das Wissen und die Fähigkeiten im Umkehrschluss wieder der Gesellschaft zu Gute. In Anbetracht des drohenden Fachkräftemangels und des Ansatzes des Lebenslangen Lernens ist die Erhebung von Studiengebühren insgesamt paradox.

Insgesamt sind viele Ansätze nur halbherzig und unzureichend zu Ende gedacht. Konkrete Maßnahmen sucht man bisweilen vergebens. Zudem sind massive Einschnitte im sozialen- und Bildungsbereich zu verzeichnen. Die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung gibt es nicht mehr und die Politikbereiche Arbeit, Gleichstellung und Soziales sind nun in einem Ministerium zusammengepfropft.

Von einem „Ärmel hochkrempeln und loslegen“ ist nicht mehr als ein selbstbeweihräucherndes „Abwarten und Tee trinken“ geworden. Der Koalitionsvertrag ein Zeugnis aus Bequemlichkeit, Ignoranz und Halbherzigkeit.

Er weist zudem erhebliche Formfehler auf. Denn was haben das Zwischenlager Nord am Standort Rubenow/Lubmin, die Verwaltungsvereinfachung, ein Standardöffnungsgesetz, die Freizügigkeit für Asylsuchende sowie Spielerschutz und Suchtprävention im Absatz „Sport“ zu suchen!?