Kurskorrektur statt weißer Salbe beim Referentenentwurf zum Bürgergeld
Zur Ankündigung, die geplante Verschärfung der Sanktionsregelungen beim Bürgergeld zu befristen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Die Kampagne, mit der die CDU seit Wochen versucht, Bürgergeldbeziehende pauschal als Faulpelze in der sozialen Hängematte zu diskreditieren, hat ihre Wirkung leider nicht verfehlt. Unter dem Eindruck der erforderlichen Einsparungen im Bundeshaushalt hat der Bundesarbeitsminister einen Referentenentwurf vorgelegt, der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2019 nicht gerecht wird.
Danach darf die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen 30 Prozent der Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monaten betragen, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Bisher gibt es nichts dergleichen.
Auf diese von Juristen, Sozialverbänden, Arbeitsloseninitiativen und Gewerkschaften geäußerte Kritik reagiert die Ampel nun mit der Ankündigung einer zweijährigen Befristung der geplanten verschärften Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich beharrlich verweigern eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Letztere sehen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens jedoch für zwei Monate vor. Zudem sollen IAB und Bundesagentur für Arbeit die bislang fehlende Evaluierung vornehmen.
Aus der Sicht meiner Fraktion müssen die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes geachtet und die geplante Verschärfung abgeblasen werden. Alles andere kommt dem Verteilen von weißer Salbe gleich. Ein Politikansatz, Sanktionen auszuweiten, um Haushaltslöcher zu stopfen, ist ohnehin strikt abzulehnen – zumal die Einspareffekte komplett ins Blaue geschätzt wurden und offenbar lediglich auf eine abschreckende Wirkung gesetzt wird. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und der erneut verunsicherten Jobcenterbeschäftigten muss eine tatsächliche Kurskorrektur beim Bürgergeld erfolgen.“
